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A

AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung)

Die obligatorische staatliche Altersvorsorge der Schweiz (1. Säule). AHV-Renten bilden oft die Grundlage für die Finanzierung von Pflegeleistungen. Bei ungenügenden Mitteln können Ergänzungsleistungen zur AHV beantragt werden.

Akut- und Übergangspflege

Zeitlich befristete Pflegeleistungen (max. 14 Tage) nach einem Spitalaufenthalt. Wird von der Krankenkasse übernommen, ohne dass die Franchise und der Selbstbehalt belastet werden.

Alterswohnung

Altersgerechte, barrierefreie Wohnung ohne integrierte Pflegeleistungen. Bewohner leben selbständig und können bei Bedarf externe Dienste (Spitex) hinzuziehen. Nicht zu verwechseln mit Altersheim oder Pflegeheim.

B

BESA (Bewohner-Einstufungs- und Abrechnungssystem)

Eines der drei offiziellen Pflegebedarfserfassungssysteme in der Schweiz. BESA wird in etwa 42% der Schweizer Pflegeheime verwendet, vorwiegend in der Deutschschweiz. Es erfasst den Pflegebedarf in Minuten pro Tag.

Betreuungstaxe

Teil der Heimkosten für nicht-pflegerische Leistungen wie Aktivierung, Beschäftigung und soziale Betreuung. Die Betreuungstaxe ist nicht von der Krankenkasse gedeckt und muss vom Bewohner oder den Ergänzungsleistungen getragen werden.

C

CURAVIVA

Der nationale Branchenverband der Institutionen für Menschen mit Unterstützungsbedarf. CURAVIVA vertritt die Interessen von Alters- und Pflegeheimen, Behinderteninstitutionen und Einrichtungen der Kinderbetreuung.

D

Demenz

Oberbegriff für verschiedene Erkrankungen, die zu einem fortschreitenden Verlust kognitiver Fähigkeiten führen. Die häufigste Form ist die Alzheimer-Demenz. Viele Pflegeheime haben spezialisierte Demenzabteilungen.

E

EL (Ergänzungsleistungen)

Staatliche Leistungen für AHV/IV-Bezüger, deren Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht deckt. EL sind keine Sozialhilfe und müssen nicht zurückbezahlt werden. Sie decken oft einen grossen Teil der Pflegeheimkosten.

EMS (Établissement médico-social)

Auch: Pflegeheim, Alters- und Pflegeheim

In der Romandie verwendete Bezeichnung für Pflegeheime. EMS bieten stationäre Pflege und Betreuung für Menschen, die nicht mehr selbständig leben können.

F

Franchise

Der jährliche Selbstbehalt der Krankenkasse, den Versicherte selbst tragen müssen, bevor die Kasse zahlt. Bei Pflegeleistungen wird die Franchise belastet, ausser bei Akut- und Übergangspflege.

G

Grundpflege

Pflegerische Tätigkeiten zur Unterstützung bei Aktivitäten des täglichen Lebens: Körperpflege, An- und Auskleiden, Essen, Mobilität. Grundpflege wird durch die Pflegeversicherung (KVG) mitfinanziert.

H

Hilflosenentschädigung (HE)

Monatliche Geldleistung der AHV oder IV für Personen, die bei alltäglichen Lebensverrichtungen dauerhaft auf Hilfe angewiesen sind. Die Höhe richtet sich nach dem Grad der Hilflosigkeit (leicht, mittel, schwer).

Hotellerie

Auch: Pensionstaxe

Teil der Heimkosten für Unterkunft und Verpflegung. Die Hotellerie ist nicht von der Krankenkasse gedeckt und muss vom Bewohner selbst getragen werden.

I

IV (Invalidenversicherung)

Sozialversicherung für Menschen mit gesundheitlicher Beeinträchtigung. Die IV übernimmt unter anderem Hilfsmittel und kann eine Hilflosenentschädigung ausrichten.

K

KVG (Krankenversicherungsgesetz)

Das Bundesgesetz über die obligatorische Krankenversicherung regelt, welche Pflegeleistungen von der Grundversicherung übernommen werden. Die KVG-Beiträge an die Pflege sind nach 12 Stufen gestaffelt.

L

Langzeitpflege

Dauerhafte Pflege und Betreuung von Menschen, die aufgrund von Alter, Krankheit oder Behinderung auf Hilfe angewiesen sind. Kann stationär (Pflegeheim) oder ambulant (Spitex) erfolgen.

M

MiGeL (Mittel- und Gegenständeliste)

Offizielle Liste der von der Krankenkasse vergüteten Hilfsmittel wie Rollstühle, Pflegebetten oder Inkontinenzprodukte. Die Vergütung erfolgt bis zu festgelegten Höchstbeträgen.

P

Palliative Care

Umfassende Betreuung und Behandlung von Menschen mit unheilbaren, lebensbedrohlichen Erkrankungen. Ziel ist die Linderung von Schmerzen und die Erhaltung der Lebensqualität bis zum Lebensende.

Pflegestufe

Die Einstufung des Pflegebedarfs nach einem der drei Systeme (BESA, RAI-RUG, PLAISIR). Die Schweiz kennt 12 Pflegestufen, die den täglichen Pflegebedarf in Minuten abbilden. Stufe 1 = bis 20 Min., Stufe 12 = über 220 Min.

PLAISIR

Planification Informatisée des Soins Infirmiers Requis

Pflegebedarfserfassungssystem, das vorwiegend in der Westschweiz (GE, VD, NE, JU) verwendet wird. Marktanteil ca. 16%. Das System wurde in Quebec entwickelt und ist seit 1993 in der Schweiz im Einsatz.

Q

Qualitätsindikatoren

Messbare Kennzahlen zur Beurteilung der Pflegequalität in Heimen, z.B. Sturzrate, Dekubitusrate, Mangelernährung. In der Schweiz werden diese durch das Bundesamt für Gesundheit erhoben.

R

RAI-RUG (Resident Assessment Instrument)

Internationales Pflegebedarfserfassungssystem, das in etwa 42% der Schweizer Pflegeheime verwendet wird. RAI erfasst neben dem Pflegebedarf auch die Lebensqualität und soziale Aspekte.

Restfinanzierung

Der Anteil der Pflegekosten, der nach Abzug der Krankenkassen- und Patientenbeiträge verbleibt. Die Restfinanzierung wird durch den Wohnkanton geregelt und variiert stark.

S

Spitex

Spitalexterne Hilfe und Pflege

Ambulante Pflege- und Hauswirtschaftsdienste, die Menschen zu Hause unterstützen. Die Spitex umfasst öffentliche (kantonal/kommunal organisiert) und private Anbieter.

Selbstbehalt

Der Anteil von 10% an den Krankheitskosten, den Versicherte nach Abzug der Franchise selbst tragen müssen (max. CHF 700/Jahr). Bei Pflegeleistungen gilt der normale Selbstbehalt.

T

Tages-/Nachtstruktur

Teilstationäres Angebot, bei dem Pflegebedürftige tagsüber (oder nachts) in einer Institution betreut werden, aber zu Hause wohnen. Dient der Entlastung pflegender Angehöriger.

V

Vermögensverzehr

Bei EL-Bezug muss vorhandenes Vermögen für die Pflegekosten eingesetzt werden. Ein Freibetrag (aktuell CHF 30'000 für Alleinstehende, CHF 50'000 für Ehepaare) bleibt geschützt.

Vorsorgeauftrag

Rechtliches Dokument, mit dem eine Person festlegt, wer bei Urteilsunfähigkeit Entscheidungen (z.B. über Pflege) treffen soll. Muss handschriftlich verfasst oder notariell beurkundet werden.

Z

Zusatzversicherung

Freiwillige Krankenversicherung über die Grundversicherung hinaus. Bestimmte Zusatzversicherungen übernehmen Leistungen im Pflegebereich, die vom KVG nicht gedeckt sind (z.B. höhere Hotellerie-Beiträge).