Die Einstufung in Pflegestufen ist ein zentrales Element der Schweizer Langzeitpflege. Sie bestimmt nicht nur den Umfang der Pflege, die eine Person erhält, sondern auch die Höhe der Pflegekosten und die Beteiligung der Krankenkasse. In diesem Artikel erklären wir, was Pflegestufen sind, wie sie ermittelt werden und welche finanziellen Konsequenzen damit verbunden sind.
Was sind Pflegestufen?
Pflegestufen (auch Pflegebedarfsstufen genannt) sind ein standardisiertes System zur Einschätzung des Pflegebedarfs einer Person. In der Schweiz gibt es 12 Pflegestufen, die den Zeitaufwand für die benötigte Pflege widerspiegeln. Je höher die Pflegestufe, desto grösser ist der Pflegebedarf.
Die Einstufung erfolgt nach klaren Kriterien und wird von qualifizierten Fachpersonen durchgeführt. Sie ist die Grundlage für die Kostenberechnung und die Abrechnung mit der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP).
Nur Pflege zählt
Die Pflegestufe bezieht sich ausschliesslich auf die pflegerischen Leistungen (Grund- und Behandlungspflege). Betreuungsleistungen (z.B. Gesellschaft, Unterhaltung, Hauswirtschaft) werden separat erfasst und nicht in die Pflegestufe einbezogen.
Die 12 Pflegestufen im Überblick
Die Pflegestufen sind in Minuten pro Tag definiert. Hier ein Überblick über alle 12 Stufen:
| Pflegestufe | Zeitbedarf pro Tag | Typische Beispiele |
|---|---|---|
| Stufe 1 | Bis 20 Min. | Minimale Unterstützung, z.B. Medikamentenabgabe |
| Stufe 2 | 21-40 Min. | Leichte Hilfe bei Körperpflege, Anziehen |
| Stufe 3 | 41-60 Min. | Regelmässige Unterstützung bei Grundpflege |
| Stufe 4 | 61-80 Min. | Erhöhter Bedarf bei Mobilität und Hygiene |
| Stufe 5 | 81-100 Min. | Deutlicher Pflegebedarf, teilweise abhängig |
| Stufe 6 | 101-120 Min. | Umfassende Grundpflege erforderlich |
| Stufe 7 | 121-140 Min. | Hoher Pflegebedarf, z.B. bei Bettlägerigkeit |
| Stufe 8 | 141-160 Min. | Sehr hoher Pflegebedarf |
| Stufe 9 | 161-180 Min. | Intensive Pflege, komplexe Situationen |
| Stufe 10 | 181-200 Min. | Sehr intensive Pflege |
| Stufe 11 | 201-220 Min. | Höchster Pflegebedarf |
| Stufe 12 | Mehr als 220 Min. | Maximaler Pflegebedarf, z.B. Palliativpflege |
Wie wird die Pflegestufe ermittelt?
Die Einstufung in eine Pflegestufe erfolgt durch geschulte Pflegefachpersonen anhand standardisierter Beurteilungsinstrumente. In der Schweiz werden vor allem zwei Systeme verwendet:
BESA (Bewohner-Einstufungs- und Abrechnungs-System)
BESA ist das in der Schweiz am weitesten verbreitete Einstufungssystem. Es erfasst den Pflegebedarf in verschiedenen Bereichen:
- Körperpflege (Waschen, Duschen, Haare waschen)
- An- und Auskleiden
- Essen und Trinken
- Ausscheidung (Toilettengang, Inkontinenzversorgung)
- Mobilität (Aufstehen, Gehen, Lagerung)
- Hauswirtschaft (nur bei Spitex relevant)
Jeder Bereich wird einzeln bewertet, und die erforderliche Zeit wird in Minuten festgehalten. Die Summe aller Zeiten ergibt die Pflegestufe.
RAI (Resident Assessment Instrument)
RAI ist ein umfassendes Assessment-System, das ursprünglich aus den USA stammt und international verwendet wird. Es erfasst nicht nur den Pflegebedarf, sondern auch medizinische, psychische und soziale Aspekte. RAI wird in einigen Schweizer Kantonen und Institutionen angewendet.
Wer führt die Einstufung durch?
Die Einstufung wird von diplomierten Pflegefachpersonen durchgeführt, die entsprechend geschult sind. Bei Spitex-Pflege zu Hause erfolgt die Einstufung durch die Spitex-Organisation, im Pflegeheim durch das Pflegepersonal des Heims. Die Einstufung wird regelmässig überprüft und bei Bedarf angepasst.
Finanzielle Auswirkungen der Pflegestufe
Die Pflegestufe hat direkte Auswirkungen auf die Kosten. Die Finanzierung der Pflegeleistungen ist in der Schweiz gesetzlich geregelt und setzt sich aus drei Säulen zusammen:
1. Beitrag der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP)
Die Krankenkasse übernimmt einen Teil der Pflegekosten, abhängig von der Pflegestufe. Die Beiträge sind gesetzlich festgelegt (Stand 2025):
- Pflegestufe 1-2: CHF 9.60 pro Tag
- Pflegestufe 3-5: CHF 32.00 pro Tag
- Pflegestufe 6-8: CHF 54.40 pro Tag
- Pflegestufe 9-12: CHF 76.80 pro Tag
2. Beitrag des Kantons/der Gemeinde (Restfinanzierung)
Der Kanton bzw. die Gemeinde übernimmt einen Teil der ungedeckten Pflegekosten. Die Höhe variiert je nach Kanton. In der Regel werden 55% der Restkosten durch den Kanton/die Gemeinde finanziert.
3. Selbstbehalt der versicherten Person (maximal CHF 21.60 pro Tag)
Die pflegebedürftige Person zahlt einen Selbstbehalt von maximal CHF 21.60 pro Tag für Pflegeleistungen. Dieser Betrag ist gesetzlich gedeckelt und gilt unabhängig von der Pflegestufe.
Beispielrechnung Pflegestufe 7 (im Pflegeheim)
Angenommen, die effektiven Pflegekosten betragen CHF 150 pro Tag:
- Krankenkasse (Stufe 7): CHF 54.40
- Bewohner (Selbstbehalt, max.): CHF 21.60
- Kanton/Gemeinde (Restfinanzierung): CHF 74.00
Der Bewohner zahlt zusätzlich zu den CHF 21.60 Pflegekosten auch noch Hotelkosten (Unterkunft, Verpflegung) und Betreuungskosten. Die Gesamtkosten im Pflegeheim können so zwischen CHF 5'000 und CHF 10'000 pro Monat liegen.
Wie oft wird die Pflegestufe überprüft?
Die Pflegestufe ist nicht in Stein gemeisselt. Sie wird regelmässig überprüft und bei Veränderung des Gesundheitszustands angepasst:
- Routinemässige Überprüfung: Mindestens einmal jährlich
- Bei Veränderungen: Jederzeit, wenn sich der Pflegebedarf ändert (z.B. nach einem Spitalaufenthalt, bei Verschlechterung des Gesundheitszustands)
- Auf Antrag: Bewohner, Angehörige oder behandelnde Ärzte können eine Neueinstufung beantragen
Kann man gegen die Einstufung Einspruch erheben?
Ja. Wenn Sie mit der Pflegestufe nicht einverstanden sind, haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Gespräch mit der Pflegeleitung: Klären Sie zunächst, wie die Einstufung zustande kam und ob alle relevanten Aspekte berücksichtigt wurden.
- Formelle Beschwerde: Sie können bei der zuständigen kantonalen Stelle (meist das Gesundheitsdepartement) eine Überprüfung beantragen.
- Rechtliche Schritte: Als letztes Mittel können Sie den Rechtsweg beschreiten.
Wichtig
Dokumentieren Sie Ihren Pflegebedarf sorgfältig, falls Sie eine Neueinstufung beantragen möchten. Notizen zu täglichen Einschränkungen, ärztliche Berichte und Pflegetagebücher können hilfreich sein.
Pflegestufen bei Spitex zu Hause
Das System der Pflegestufen gilt nicht nur für Pflegeheime, sondern auch für die Spitex-Pflege zu Hause. Die Einstufung erfolgt nach denselben Kriterien, und die Finanzierung ist analog geregelt.
Ein wichtiger Unterschied: Zu Hause können Sie flexibler entscheiden, welche Leistungen Sie in Anspruch nehmen. Im Pflegeheim ist die Pflege "im Paket" enthalten.
Fazit: Pflegestufen als Grundlage der Finanzierung
Die Pflegestufen sind ein wichtiges Instrument zur gerechten Verteilung von Pflegekosten in der Schweiz. Sie stellen sicher, dass Menschen mit hohem Pflegebedarf mehr Unterstützung erhalten als solche mit geringem Bedarf. Die Einstufung erfolgt nach standardisierten Kriterien und wird regelmässig überprüft.
Für Betroffene und Angehörige ist es wichtig, die eigene Pflegestufe zu kennen und zu verstehen, wie sie sich auf die Kosten auswirkt. Bei Fragen oder Unklarheiten sollten Sie das Gespräch mit der Pflegeleitung suchen oder eine unabhängige Beratungsstelle (z.B. Pro Senectute, CURAVIVA) kontaktieren.
Weitere Informationen zu den rechtlichen Grundlagen finden Sie beim Bundesamt für Gesundheit (BAG).