Hilfsmittel ermöglichen selbstständiges Leben trotz körperlicher Einschränkungen. Vom einfachen Gehstock über den Rollator bis zum elektrischen Pflegebett: Die Palette der verfügbaren Hilfsmittel ist gross. Sie erleichtern den Alltag, erhöhen die Sicherheit und entlasten pflegende Angehörige.
Doch welches Hilfsmittel ist das richtige? Was kostet es? Und wer übernimmt die Kosten? Dieser Artikel gibt Ihnen einen umfassenden Überblick über die wichtigsten Hilfsmittel für die Pflege zuhause, ihre Funktionen und die Finanzierungsmöglichkeiten.
Was sind Hilfsmittel?
Hilfsmittel sind Gegenstände, Geräte oder technische Produkte, die Menschen mit körperlichen Einschränkungen bei der Bewältigung des Alltags unterstützen. Sie dienen dazu:
- Selbstständigkeit zu erhalten: Alltägliche Tätigkeiten ohne fremde Hilfe ausführen
- Mobilität zu fördern: Bewegung in der Wohnung und ausserhalb ermöglichen
- Sicherheit zu erhöhen: Sturzrisiko reduzieren, sichere Pflege gewährleisten
- Pflege zu erleichtern: Angehörige und Pflegekräfte körperlich entlasten
- Lebensqualität zu verbessern: Teilhabe am sozialen Leben ermöglichen
In der Schweiz werden Hilfsmittel, die im offiziellen Hilfsmittelverzeichnis (HMV) der AHV/IV aufgeführt sind, unter bestimmten Voraussetzungen von den Sozialversicherungen finanziert.
Die wichtigsten Hilfsmittel im Überblick
1. Gehhilfen
Gehhilfen unterstützen beim Gehen und erhöhen die Standsicherheit.
Gehstock/Krücke
- Wofür: Leichte Gehbehinderung, Gleichgewichtsprobleme
- Kosten: CHF 30-150 (einfache Stöcke), CHF 80-300 (ergonomische Griffe, höhenverstellbar)
- Kostenübernahme: AHV/IV übernimmt Grundmodelle bei medizinischer Notwendigkeit
Rollator
- Wofür: Unsicherer Gang, Sturzgefahr, eingeschränkte Ausdauer
- Arten: Indoor-Rollator (schmal, leicht, für Wohnung), Outdoor-Rollator (robust, grosse Räder), Leichtgewicht-Rollator (Carbon/Aluminium)
- Kosten: CHF 150-800, je nach Modell
- Kostenübernahme: IV übernimmt Kosten bis 65 Jahre, AHV ab 65 nur in begründeten Ausnahmefällen (meist Eigenkauf oder Miete)
Delta-Gehrad/Dreirad-Gehhilfe
- Wofür: Sehr unsicherer Gang, aber noch gehfähig
- Kosten: CHF 400-1'000
- Kostenübernahme: IV bei medizinischer Indikation
Tipp: Rollator-Wahl
Lassen Sie sich im Sanitätshaus beraten und testen Sie verschiedene Modelle. Achten Sie auf:
- Richtige Höhe (aufrechte Haltung möglich)
- Gewicht (können Sie ihn heben?)
- Breite (passt er durch Ihre Türen?)
- Bremsen (leicht bedienbar?)
2. Rollstühle
Rollstühle ermöglichen Mobilität, wenn Gehen nicht mehr oder nur sehr eingeschränkt möglich ist.
Manueller Rollstuhl
- Wofür: Gehunfähigkeit oder sehr eingeschränkte Gehfähigkeit
- Arten: Standard-Rollstuhl (schwer, günstig), Leichtgewicht-Rollstuhl (Alu/Titan), Aktivrollstuhl (für aktive Nutzer)
- Kosten: CHF 1'000-5'000, individuelle Anpassungen teurer
- Kostenübernahme: IV/AHV übernimmt Kosten bei medizinischer Indikation (nach ärztlicher Verordnung)
Elektrischer Rollstuhl/E-Rollstuhl
- Wofür: Wenn Selbstantrieb mit manuellem Rollstuhl nicht möglich ist
- Kosten: CHF 5'000-25'000, je nach Ausstattung
- Kostenübernahme: IV bei medizinischer Notwendigkeit, AHV nur in Ausnahmefällen
Elektromobil/Scooter
- Wofür: Längere Strecken im Freien, wenn Gehen sehr anstrengend ist
- Kosten: CHF 2'000-8'000
- Kostenübernahme: Meist keine Kostenübernahme durch AHV/IV (gilt als Komfort, nicht als Hilfsmittel)
3. Pflegebetten
Pflegebetten erleichtern die Pflege und ermöglichen ein sicheres, bequemes Liegen.
Verstellbares Pflegebett
- Funktionen: Höhenverstellung (erleichtert Ein-/Ausstieg und Pflege), Rückenteil verstellbar, Beinteil verstellbar, Seitengitter (Sturzsicherung)
- Kosten Kauf: CHF 1'500-5'000
- Kosten Miete: CHF 80-150 pro Monat
- Kostenübernahme: IV übernimmt Kosten bei medizinischer Indikation, AHV in der Regel nicht (Ausnahmen möglich)
Spezial-Matratzen
- Anti-Dekubitus-Matratze: Verhindert Druckgeschwüre bei bettlägerigen Personen (CHF 500-3'000)
- Kostenübernahme: Bei ärztlicher Verordnung oft durch Krankenkasse (als Pflegemittel)
4. Hilfsmittel für Bad und WC
Das Badezimmer ist ein Unfallschwerpunkt. Hilfsmittel erhöhen hier die Sicherheit deutlich.
WC-Hilfsmittel
- WC-Aufsatz/Toilettensitzerhöhung: Erleichtert das Aufstehen (CHF 50-200)
- WC-Stützgestell: Mit Armlehnen für sicheren Halt (CHF 80-250)
- Mobile Toilette/Toilettenstuhl: Für sehr gehbehinderte Personen (CHF 150-500)
- Kostenübernahme: WC-Aufsätze teilweise durch AHV/IV, Toilettenstühle bei medizinischer Indikation
Dusch-/Badehilfen
- Duschhocker/Duschstuhl: Zum Sitzen beim Duschen (CHF 50-300)
- Badewannenlift: Erleichtert Ein-/Ausstieg in Badewanne (CHF 300-1'200)
- Badewannenbrett: Zum Sitzen am Wannenrand (CHF 60-150)
- Haltegriffe: Für sicheren Halt (CHF 30-100 pro Griff, Montage ca. CHF 50-150)
- Kostenübernahme: Teilweise durch AHV/IV bei medizinischer Indikation
5. Weitere wichtige Hilfsmittel
Aufstehhilfen
- Aufstehsessel: Elektrisch verstellbar, kippt zum Aufstehen nach vorne (CHF 1'500-4'000)
- Bettaufrichter/Bettgalgen: Hilft beim Aufrichten im Bett (CHF 100-300)
Transfer- und Liftsysteme
- Transferhilfen/Rutschbretter: Erleichtern Umsetzen vom Bett in Rollstuhl (CHF 50-200)
- Personenlifter/Patientenlifter: Zum Heben und Umsetzen von Personen (CHF 2'000-6'000)
- Kostenübernahme: IV übernimmt Kosten bei Notwendigkeit für Pflege zuhause
Inkontinenzhilfen
- Inkontinenzvorlagen, Windeln, Pants: Kosten sehr variabel (CHF 0.50-3 pro Stück)
- Kostenübernahme: Krankenkasse übernimmt CHF 60 pro Monat (bei mittlerer/schwerer Inkontinenz nach ärztlicher Verordnung), Rest ist Eigenanteil
Notrufsysteme
- Hausnotruf: Armband oder Halskette mit Notrufknopf, verbunden mit Notrufzentrale
- Kosten: CHF 30-60 Grundgebüse pro Monat, plus Installation ca. CHF 50-150
- Kostenübernahme: Meist keine, aber steuerlich als Krankheitskosten abziehbar
Wie komme ich zu Hilfsmitteln?
1. Bedarfsabklärung
Welche Hilfsmittel benötigen Sie wirklich? Lassen Sie sich beraten durch:
- Ihre Hausärztin / Ihren Hausarzt
- Spitex-Pflegefachpersonen
- Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten
- Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten
- Wohnberaterinnen und Wohnberater (z.B. von Pro Senectute)
2. Ärztliche Verordnung einholen
Für die Kostenübernahme durch AHV/IV oder Krankenkasse benötigen Sie in den meisten Fällen eine ärztliche Verordnung. Ihre Hausärztin oder Ihr Hausarzt stellt diese aus.
3. Antrag bei AHV/IV stellen
Bei Hilfsmitteln, die im Hilfsmittelverzeichnis der AHV/IV aufgeführt sind:
- Antrag vor dem Kauf/der Anschaffung stellen
- Formular bei der zuständigen IV-Stelle (unter 65) oder AHV-Zweigstelle (ab 65) einreichen
- Ärztliche Verordnung beilegen
- Auf Kostengutsprache warten (Dauer: einige Wochen)
Wichtig: Antrag vor dem Kauf!
Stellen Sie den Antrag immer vor dem Kauf oder der Miete. Nachträgliche Anträge werden in der Regel abgelehnt. Ausnahme: Notfälle (z.B. nach Spitalentlassung).
4. Hilfsmittel beziehen
Hilfsmittel können Sie beziehen über:
- Sanitätshäuser: Grosse Auswahl, Beratung, oft Vermietung möglich
- Apotheken: Kleinere Hilfsmittel wie Gehhilfen, Inkontinenzprodukte
- Krankenkassen-Partner: Manche Krankenkassen haben eigene Hilfsmittelstellen
- Online-Händler: Oft günstiger, aber ohne Beratung (für einfache Hilfsmittel)
5. Mieten statt Kaufen?
Viele Hilfsmittel können auch gemietet werden. Das lohnt sich besonders:
- Bei vorübergehendem Bedarf (z.B. nach Operation)
- Bei teuren Hilfsmitteln (z.B. Pflegebett)
- Zum Ausprobieren vor dem Kauf
Mietkosten (Beispiele):
- Rollator: CHF 30-50/Monat
- Rollstuhl: CHF 40-80/Monat
- Pflegebett: CHF 80-150/Monat
Wer bezahlt Hilfsmittel?
Die Finanzierung von Hilfsmitteln ist komplex und hängt von verschiedenen Faktoren ab:
1. AHV/IV (Invalidenversicherung/Altersversicherung)
Was wird übernommen: Hilfsmittel, die im offiziellen Hilfsmittelverzeichnis (HMV) aufgeführt sind, bei medizinischer Notwendigkeit.
Wichtige Unterschiede:
- IV (bis 65 Jahre): Übernimmt Kosten für viele Hilfsmittel (Rollstühle, Gehhilfen, Pflegebetten, etc.)
- AHV (ab 65 Jahre): Deutlich eingeschränkterer Leistungskatalog, denn viele Hilfsmittel werden nicht übernommen (z.B. Rollatoren, Pflegebetten nur in Ausnahmefällen)
Was Sie wissen müssen:
- Antrag muss vor dem Kauf gestellt werden
- Ärztliche Verordnung erforderlich
- Nur einfache, zweckmässige Modelle werden übernommen (keine Luxusausführungen)
- Reparaturen und Ersatz werden übernommen
2. Krankenkasse (Obligatorische Krankenversicherung)
Was wird übernommen: Nur sehr wenige Hilfsmittel, hauptsächlich:
- Inkontinenzmaterial (max. CHF 60/Monat bei mittlerer/schwerer Inkontinenz)
- Anti-Dekubitus-Matratzen (bei ärztlicher Verordnung als Pflegemittel)
- Einige Messgeräte (Blutzucker, Blutdruck) bei entsprechenden Diagnosen
Was Sie zahlen: Franchise und 10% Selbstbehalt auf übernommene Kosten.
3. Zusatzversicherung
Viele Zusatzversicherungen beteiligen sich an Hilfsmitteln, die nicht von AHV/IV übernommen werden. Typische Leistungen:
- CHF 500-2'000 pro Jahr für Hilfsmittel
- Manchmal prozentuale Beteiligung (z.B. 75% bis max. CHF 1'000/Jahr)
Prüfen Sie Ihre Zusatzversicherungspolice oder fragen Sie bei Ihrer Kasse nach.
4. Hilflosenentschädigung
Die Hilflosenentschädigung der AHV/IV ist eine monatliche Pauschale (CHF 252 bis 1'008/Monat, je nach Schweregrad, Stand 2025), die frei verwendet werden kann, auch für Hilfsmittel.
5. Ergänzungsleistungen
Bei knappem Einkommen können über Ergänzungsleistungen auch Hilfsmittelkosten als Krankheits- und Behinderungskosten geltend gemacht werden.
6. Steuerabzug
Selbst bezahlte Hilfsmittel können bei der Steuererklärung als Krankheitskosten abgezogen werden. Sammeln Sie alle Belege.
Checkliste: Das richtige Hilfsmittel finden
Bevor Sie ein Hilfsmittel anschaffen, prüfen Sie:
- Ist es wirklich nötig? Lassen Sie sich fachlich beraten (Arzt, Ergo-/Physiotherapie, Spitex)
- Welches Modell passt? Testen Sie verschiedene Varianten im Sanitätshaus
- Passt es in Ihre Wohnung? Messen Sie Türbreiten, Raumgrössen
- Können Sie es bedienen? Probieren Sie Bremsen, Verstellungen, etc. aus
- Mieten oder Kaufen? Bei vorübergehendem Bedarf ist Miete oft günstiger
- Wer zahlt? Klären Sie die Kostenübernahme VOR dem Kauf (AHV/IV, Krankenkasse, Zusatzversicherung)
- Antrag gestellt? Bei AHV/IV-Leistungen: Antrag vor Kauf/Miete einreichen
Kostenbeispiel
Frau Schmidt, 72 Jahre, benötigt nach Schlaganfall:
- Rollator (Indoor): CHF 350 (Eigenkauf, AHV übernimmt nicht)
- Duschhocker: CHF 120 (teilweise AHV-Übernahme: CHF 80, Eigenanteil CHF 40)
- WC-Aufsatz mit Armlehnen: CHF 180 (AHV übernimmt CHF 120, Eigenanteil CHF 60)
- Pflegebett (Miete): CHF 100/Monat (Eigenkauf, AHV übernimmt nicht)
Gesamtkosten erste Anschaffung: CHF 650 Eigenanteil + CHF 100/Monat Miete
Finanzierung: Zusatzversicherung übernimmt CHF 500, Rest privat. Miete wird über Hilflosenentschädigung finanziert.