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24-Stunden-Betreuung: Modelle und Kosten

Eine 24-Stunden-Betreuung ermöglicht Rundumbetreuung zu Hause. Wenn regelmässige Spitex-Einsätze nicht mehr ausreichen, aber ein Umzug ins Pflegeheim noch nicht gewünscht oder nötig ist, kann eine Live-in-Betreuungskraft eine Lösung sein. Eine Betreuungsperson wohnt im Haushalt der pflegebedürftigen Person und unterstützt im Alltag, von der Haushaltsführung über Gesellschaft bis zur Grundpflege.

Doch wie funktioniert die 24-Stunden-Betreuung in der Schweiz? Welche Modelle gibt es? Was kostet diese Form der Betreuung, und was ist rechtlich zu beachten? Dieser Artikel gibt einen umfassenden Überblick.

Was ist eine 24-Stunden-Betreuung?

Der Begriff «24-Stunden-Betreuung» ist eigentlich irreführend, denn niemand kann 24 Stunden am Tag arbeiten. Gemeint ist vielmehr eine Live-in-Betreuung: Eine Betreuungsperson wohnt im Haushalt der pflegebedürftigen Person und ist während ihrer Arbeitszeit für Unterstützung verfügbar.

Typische Aufgaben einer Live-in-Betreuungskraft:

  • Haushaltsführung: Kochen, Einkaufen, Putzen, Wäsche
  • Grundpflege: Unterstützung bei Körperpflege, An- und Auskleiden, Mobilisation
  • Begleitung: Gesellschaft, Gespräche, gemeinsame Aktivitäten
  • Alltagsstruktur: Hilfe bei Mahlzeiten, Medikamenteneinnahme, Tagesablauf
  • Nachtbereitschaft: Ansprechperson bei nächtlichem Hilfebedarf (keine aktive Nachtwache!)

Betreuung, nicht Pflege

Live-in-Betreuungskräfte sind keine ausgebildeten Pflegefachpersonen. Für medizinische Behandlungspflege (z.B. Wundversorgung, Injektionen) muss weiterhin die Spitex beigezogen werden.

Modelle der 24-Stunden-Betreuung

In der Schweiz gibt es verschiedene Modelle, wie eine Live-in-Betreuung organisiert werden kann:

1. Personalverleih über eine Schweizer Agentur (mit Bewilligung)

Beim Agenturmodell wird häufig mit Begriffen wie «Vermittlung» oder «Entsendung» geworben. Rechtlich entscheidend ist aber nicht das Etikett, sondern wer die Betreuungsperson anweist. Weil im Live-in-Alltag der Privathaushalt der Betreuungskraft laufend Anweisungen gibt (Tagesablauf, Aufgaben, Arbeitszeiten), liegt regelmässig Personalverleih vor. Es entsteht ein Dreiparteienverhältnis zwischen Agentur, Betreuungsperson und Haushalt.

Zulässig ist dieses Modell deshalb nur über eine Schweizer Verleihfirma mit kantonaler und eidgenössischer Verleihbewilligung. Diese unterliegt dem Gesamtarbeitsvertrag Personalverleih und seit dem 1. Dezember 2025 zusätzlich den besonderen Arbeits- und Ruhezeitregeln der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz (ArGV2) für die Zuhausebetreuung.

Funktionsweise:

  • Die Betreuungskraft ist bei einer bewilligten Schweizer Verleihfirma angestellt
  • Sie wird dem Privathaushalt zur Betreuung überlassen (Personalverleih)
  • Regelmässiger Wechsel: Typischerweise alle 2-3 Monate neue Betreuungsperson
  • Die Firma übernimmt Administration, Rekrutierung, Ersatz bei Ausfall und die Einhaltung von Arbeits- und Ruhezeiten

Vorteile:

  • Administrativ einfach (Verleihfirma übernimmt Anstellung und Sozialversicherungen)
  • Professionelle Vermittlung und Begleitung
  • Ersatz bei Krankheit oder Urlaub gewährleistet

Nachteile:

  • Regelmässiger Wechsel der Betreuungsperson (Kontinuität fehlt)
  • Teilweise Sprachbarrieren
  • Höhere Kosten durch Verleih- und Administrationsgebühren

Vorsicht beim «Entsendemodell» aus dem Ausland

Viele Anbieter werben damit, Betreuungskräfte über eine ausländische Firma in die Schweiz zu «entsenden». In der Live-in-Betreuung qualifiziert das Bundesgericht diese Konstellation jedoch als bewilligungspflichtigen Personalverleih (erstmals BGer 2C_356/2012, bestätigt zuletzt in BGE 148 II 203). Personalverleih vom Ausland in die Schweiz ist nach Art. 12 Abs. 2 AVG verboten, und zwar auch dann, wenn er als «Entsendung» bezeichnet wird. Der Privathaushalt als Einsatzbetrieb riskiert dabei nach Art. 39 Abs. 2 lit. a AVG eine Busse bis CHF 40'000. Achten Sie deshalb darauf, dass Ihr Vertragspartner eine Schweizer Verleihfirma mit gültiger Bewilligung ist.

2. Direktanstellung (Arbeitgebermodell)

Die pflegebedürftige Person oder ihre Angehörigen stellen eine Betreuungskraft direkt an, und zwar als Arbeitgeber.

Funktionsweise:

  • Arbeitsvertrag nach Schweizer Recht
  • Anmeldung bei Sozialversicherungen (AHV, ALV, UVG, Pensionskasse)
  • Lohnabrechnung, Ferienregelung, Krankentaggeldversicherung etc.

Vorteile:

  • Kontinuität: Gleiche Betreuungsperson über längere Zeit
  • Direkter Kontakt, keine Agentur als Zwischeninstanz
  • Möglicherweise günstiger (keine Agenturgebühren)

Nachteile:

  • Hoher administrativer Aufwand (Lohnbuchhaltung, Sozialversicherungen)
  • Arbeitgeberverantwortung (Arbeitsrecht, Kündigungsschutz)
  • Kein automatischer Ersatz bei Krankheit oder Urlaub
  • Schwierig, qualifizierte Person zu finden

3. Selbstständige Betreuungsperson

Die Betreuungskraft arbeitet als selbstständig Erwerbende und rechnet Leistungen direkt ab.

Achtung: In der Live-in-Betreuung liegt nach ständiger Praxis der Ausgleichskassen regelmässig Scheinselbstständigkeit vor. Wer dauerhaft für nur einen Auftraggeber arbeitet, in dessen Haushalt wohnt und dessen Weisungen zu Arbeitszeit und Aufgaben befolgt, gilt sozialversicherungsrechtlich nicht als selbstständig, sondern als angestellt. Eine echte selbstständige Tätigkeit ist in dieser Konstellation die Ausnahme. Das Modell führt deshalb in der Praxis häufig zu Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen und ist mit grosser Vorsicht zu beurteilen.

Was kostet eine 24-Stunden-Betreuung?

Die Kosten variieren je nach Modell, Qualifikation der Betreuungsperson und Anbieter erheblich.

Verleihfirma / Vermittlungsagentur

Typische Kosten: CHF 6'500 bis CHF 10'500 pro Monat

Diese beinhalten typischerweise:

  • Lohn der Betreuungskraft
  • Sozialversicherungsbeiträge
  • Verleih- bzw. Vermittlungsgebühr und Administration
  • Reisekosten der Betreuungskraft
  • Ersatzstellung bei Ausfall

Zusätzlich zu zahlen:

  • Kost und Logis (eigenes Zimmer, Verpflegung)
  • Eventuell Fahrtkosten vor Ort

Direktanstellung

Typische Kosten: CHF 5'000 bis CHF 8'000 pro Monat (Bruttolohn)

Zusätzlich:

  • Arbeitgeberanteil Sozialversicherungen (ca. 14% des Bruttolohns)
  • Pensionskasse (ab CHF 22'050 Jahreslohn)
  • Krankentaggeldversicherung
  • Ferienentschädigung (mindestens 4 Wochen)
  • 13. Monatslohn (je nach Vertrag)
  • Kost und Logis

Gesamtkosten: ca. CHF 7'000 bis CHF 10'000 pro Monat

Kostenvergleich: 24h-Betreuung vs. Pflegeheim

24-Stunden-Betreuung: CHF 6'500 bis CHF 10'500 pro Monat
Pflegeheim (mittlere Pflegestufe): CHF 8'000 bis CHF 12'000 pro Monat

Die 24-Stunden-Betreuung kann bei mittlerem Pflegebedarf kostengünstiger sein als ein Pflegeheim, insbesondere wenn die bisherige Wohnung beibehalten werden kann. Bei hohem Pflegebedarf wird ein Pflegeheim jedoch oft günstiger, da dort die Pflege von der Krankenkasse mitfinanziert wird.

Rechtliche Aspekte: Was ist zu beachten?

Arbeitsrecht

Welche Regeln zur Arbeitszeit gelten, hängt entscheidend vom gewählten Modell ab. Das Bundesgericht hat in BGE 148 II 203 klargestellt, dass das Arbeitsgesetz (ArG) nur im Dreiparteienverhältnis über eine Verleihfirma gilt, nicht aber bei der Direktanstellung durch den Privathaushalt:

  • Personalverleih über eine Verleihfirma: Hier gilt das Arbeitsgesetz. Für Betreuungs- und Pflegepersonal liegt die wöchentliche Höchstarbeitszeit nach Art. 9 ArG bei 50 Stunden (die 45-Stunden-Grenze gilt nur für Büro-, Industrie-, Technik- und Verkaufspersonal). Seit dem 1. Dezember 2025 konkretisiert die ArGV2 zudem Arbeits-, Bereitschafts- und Ruhezeiten für die Zuhausebetreuung. Eine Einzelperson kann eine echte 24-Stunden-Präsenz nicht allein abdecken.
  • Direktanstellung durch den Privathaushalt: Hier greift die Ausnahme von Art. 2 Abs. 1 lit. g ArG. Das Arbeitsgesetz und damit auch dessen Höchstarbeitszeiten gelten hier nicht. Massgebend sind stattdessen der eidgenössische Normalarbeitsvertrag Hauswirtschaft (er regelt vor allem die zwingenden Mindestlöhne) und die kantonalen NAV, die Vorgaben zu Arbeits- und Ruhezeiten enthalten.
  • Ruhezeiten: Eine tägliche, zusammenhängende Ruhezeit ist in beiden Modellen einzuhalten (im NAV bzw. nach ArG/ArGV2).
  • Freie Tage: Mindestens 1 freier Tag pro Woche
  • Nachtbereitschaft: Blosse Anwesenheit bei nächtlichem Bedarf ist von durchgehender aktiver Nachtarbeit zu unterscheiden. Auch Bereitschaftszeit ist arbeitsrechtlich relevant und zu entschädigen.

Achtung: Scheinselbstständigkeit

Wenn eine «selbstständige» Betreuungskraft ausschliesslich für Sie arbeitet, in Ihrem Haushalt wohnt und Sie die Arbeitszeiten und Aufgaben bestimmen, gilt sie rechtlich als Angestellte. Scheinselbstständigkeit kann zu Nachzahlungen von Sozialversicherungen und Bussen führen.

Aufenthaltsbewilligung

  • EU/EFTA-Bürger: Freier Personenverkehr, aber Meldepflicht bei Aufenthalt über 3 Monate
  • Nicht-EU-Bürger: Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung erforderlich (schwer zu erhalten, da Kontingente begrenzt)

Qualität sichern: Worauf achten bei der Auswahl?

Bei Vermittlungsagenturen:

  • Transparenz: Klare Kostenaufstellung, schriftlicher Vertrag
  • Referenzen: Erfahrungsberichte anderer Kunden einholen
  • Ersatzregelung: Was passiert bei Krankheit oder Unzufriedenheit?
  • Sprachkenntnisse: Wie gut spricht die Betreuungskraft Deutsch/Französisch/Italienisch?
  • Ausbildung: Welche Qualifikationen hat die Person?
  • Betreuung vor Ort: Gibt es eine Ansprechperson in der Schweiz?

Bei Direktanstellung:

  • Referenzen: Frühere Arbeitgeber kontaktieren
  • Probezeit: Mindestens 1 Monat vereinbaren
  • Arbeitsvertrag: Schriftlich und auf Deutsch (oder in der Sprache der Betreuungskraft mit Übersetzung)
  • Sozialversicherungen: Korrekte Anmeldung bei AHV, UVG etc.

Alternativen zur 24-Stunden-Betreuung

Eine Live-in-Betreuung ist nicht für jeden die richtige Lösung. Alternativen:

  • Stundenweise Betreuung: Betreuungsperson kommt täglich, wohnt aber nicht im Haushalt (günstiger, aber keine Nachtbereitschaft)
  • Intensivierte Spitex: Mehrere Spitex-Einsätze pro Tag
  • Tages- und Nachtstrukturen: Tageszentrum tagsüber, Übernachtung zu Hause
  • Betreutes Wohnen: Eigene Wohnung mit Betreuungsangebot im Haus
  • Pflegeheim: Bei sehr hohem Pflegebedarf oft die sicherste und wirtschaftlichste Lösung

Finanzierungshilfen

Die Kosten einer 24-Stunden-Betreuung werden nicht von der Krankenkasse übernommen. Mögliche Unterstützung:

Hilflosenentschädigung (HE)

Bei dauernder Hilflosigkeit zahlt die AHV/IV eine Pauschale (CHF 252 bis CHF 1'008/Monat, je nach Schweregrad, Stand 2025). Diese kann frei für Betreuungskosten verwendet werden.

Ergänzungsleistungen (EL)

Betreuungskosten werden als Krankheitskosten anerkannt, allerdings nur bis zu einem Maximalbetrag (je nach Kanton CHF 25'000 bis 90'000 pro Jahr).

Assistenzbeitrag (IV)

Für Menschen mit IV-Rente: Ein individueller Beitrag zur Finanzierung selbst gewählter Hilfspersonen. Nur für IV-Bezüger unter Renteneintrittsalter.

Belastung für Angehörige: Auch bei 24h-Betreuung wichtig

Auch wenn eine Betreuungskraft im Haushalt ist, bleiben Angehörige oft in die Organisation und Koordination eingebunden. Die emotionale Belastung, insbesondere bei fortschreitender Demenz oder schwerer Krankheit, bleibt bestehen.

Wenn Sie als pflegender Angehöriger unter starkem Stress leiden, kann professionelle Unterstützung helfen. Informieren Sie sich über Stressbewältigungsangebote für pflegende Angehörige, um Ihre eigene Gesundheit zu schützen.

Fazit: Für wen eignet sich die 24-Stunden-Betreuung?

Eine Live-in-Betreuung ist eine gute Lösung, wenn:

  • ✓ Durchgehende Präsenz zu Hause gewünscht ist
  • ✓ Der Pflegebedarf nicht zu hoch ist (keine intensive medizinische Pflege)
  • ✓ Genug Platz für ein separates Zimmer vorhanden ist
  • ✓ Die Kosten tragbar sind (CHF 6'500 bis 10'500/Monat)
  • ✓ Die Familie bereit ist, eine fremde Person im Haushalt aufzunehmen

Wichtig ist eine sorgfältige Planung und die Wahl eines seriösen Anbieters. Lassen Sie sich von Pro Senectute, Ihrer Gemeinde oder spezialisierten Beratungsstellen unterstützen.